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Wanderreitstationen
in OÖ. |
| neue
Reitwege sorgfälltig planen ... |
| Aufgrund
unseren eigenen Erfahrungen wissen wir, dass es ist
mit einer Menge Arbeit verbunden ist, bis ein neuer
Reitweg beritten werden kann. |
Erster Schritt -
Reitweg erkunden: |
| Als erstes einmal die geplante
Strecke reiten oder mit dem Fahrrad erkunden. Dazu nimmst
du am besten eine Österreichische Karte im Maßstab
1:25.000 mit und markierst die Route, wobei du auch die
Wegbeschaffenheit (Feldweg, Wiese, Waldweg, Schotterstrasse,
etc.) vermerken sollst. Einfacher geht es, wenn Du über
ein GPS-Gerät verfügst und die Route auf das
Kartenmaterial (z.B. AustroMap) überträgst.
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| Zweiter Schritt - Wer
ist Eigentümer des Grundstückes: |
Klären, wer Eigentümer
der Grundstücke bzw. der Wege ist!
Nimm die Karte mit dem Gemeindegebiet im Maßstab
1:10.000. Auf dieser Karte sind Bahnanlagen, Gebäude,
Gewässer, Straßenanlagen, Wald und öffentliches
Gut farblich markiert eingetragen. Die Karte bekommst
du beim zuständigen Gemeindeamt. |
| Eine weitere Möglichkeit
wäre DORIS,
das "Digitales Oberösterreichisches Raum Informations
System". Unter Kataster (DKM) können Grundstücke
nach Adresse oder Katastralgemeinde plus Grundstücksnummer
gesucht werden. (Am besten, zum Üben die eigene Adresse
eingeben). |
| Dritter Schritt - Verhandlungen
mit Grundeigentümern, Jägern und Bauern: |
Dies ist erfahrungsgemäß
der schwierigste Schritt. Nun kommt es auf Deine Argumente
und Überzeugungskraft an! Fange mit Personen an,
die dem Vorhaben wohlwollend gegenüberstehen, so
kannst du für 'Härtefälle' üben. Noch
besser geht's zu Zweit!
Tipp:
Leg' die Gemeindekarte und einen Bleistift auf den Tisch,
so wird der Gesprächspartner zur aktiven Mitarbeit
animiert und zeichnet dir vielleicht weitere Wege ein. |
| Vierter Schritt - Gestattungsverträge
mit Grundeigentümern: |
Bei Grundstücken im Privatbesitz
sind Gestattungsverträge Pflicht, werden jedoch auch
bei Wegen über Öffentliches Gut empfohlen (siehe
Mustervertrag zum download)!
Die Erhaltung von Öffentlichen Wegen obliegt der
jeweiligen Gemeinde, Privatwege müssen vom Grundstückseigentümer
instandgehalten werden!
Auch die Haftpflicht für die Benützung des Weges
obliegt dem Grundeigentümer. |
| Fünfter Schritt
- Zustimmung der Gemeinde (Gemeinderatsbeschluss): |
Wenn Du den geplanten neuen
Reitweg in der Karte eingezeichnet, die Zustimmung der
Jägerschaft und der Bauern, sowie die unterfertigten
Gestattungsverträge der Grundeigentümer hast,
fehlt nur mehr der Gemeinderatsbeschluss. Die Genehmigung
durch den Gemeinderat ist aufgrund der Wegerhaltungspflicht
von Öffentlichen Wegen sowie der Haftpflicht unbedingt
notwendig.
Nur für Reitwege, die genehmigt und mit Pferdekopf
und Richtungspfeil gekennzeichnet sind, übernimmt
der Landestourismusverband die Haftung für die Benützung!
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| Sechster Schritt - Markierung
des Reitweges mit Pferdekopf und Richtungspfeil: |
Nun kann der neue Reitweg endlich
markiert werden!
Vielleicht hilft Dir ein Gemeindemitarbeiter beim Setzen
der Markierungspflöcke und mit einem Erdbohrer geht
es wesentlich einfacher. Die Pflöcke sollen im Gelände
gut sichtbar an Kreuzungspunkten gesetzt werden. Die Markierung
erfolgt mit dem Pferdekopf als Symbol für einen offiziellen
Reitweg und Pfeile sollen die Richtung weisen. Achte darauf,
dass in zwei Richtungen geritten werden kann, d.h., die
Markierung in beiden Richtungen anbringen.
Die Markierungspflöcke in einer Karte markieren (oder
die Koordinaten auf GPS speichern) und regelmäßig
auf Beschädigungen kontrollieren! |
| Siebenter Schritt -
endlich Reiten!!!!!!!! |
Jetzt wär's an der Zeit,
den neuen Reitweg gebührend zu feiern.
Lade dazu Alle ein, die dir geholfen haben, den neuen
Reitweg zu realisieren und vergiß die Jäger
nicht - haben wir doch die Liebe zur Natur und den Tieren
gemeinsam! |
| letzter Schritt - Kartenmaterial
und Overlays aktualisieren: |
| Wahrscheinlich wird aus Kostengründen
nicht gleich eine neue Wanderreitkarte gedruckt werden.
Man kann notfalls auch ein Ergänzungsblatt beilegen.
Onelinekarten im Internet oder GPS-Overlays gehören
jedoch sofort mit dem neuen Reitweg ergänzt! |
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| Bei der Planung neuer
Reitwege stehen wir aufgrund unserer Erfahrungen jederzeit
mit Rat und Tat als Berater zur Verfügung! |
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Muster Gestattungsvertrag
folgt ... |