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Wanderreitstationen
in OÖ. >
Ausrüstung für Ross & Reiter |
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Rechtliche
Vorschriften für Ross & Reiter |
Prinzipiell ist
"Reiten" auf allen öffentlichen Wegen
erlaubt!
Grundsätzliches Reitverbot
besteht auf gekennzeichneten Gehwegen, am Gehsteig und
Wegen der Österreichischen Bundesforste! |
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Grundeigentümer müßten
am Anfang und Ende jedes Weges das Verbotsschild
"Reiten verboten" aufstellen.
Dann mußt du dir den Sattel über die Schulter
schmeißen und dein Pferd am Zügel führen
(es wird sich freuen, muss es dich doch sonst die ganze
Zeit).
Dann gelten Ross & Reiter gemäß §
80 StVo als Viehtrieb! |
| Straßenverkehrsordnung
(StVo): |
Pferde gelten als Verkehrsteilnehmer!
Um ohne Begleitung auf öffentlichen Wegen zu reiten,
muss der Reiter mindestens 16 Jahre alt
sein und hat die Straßenverkehrsordnung (StVO) zu
beachten!
Das Führen von Pferden auf Gehsteigen und Gehwegen
ist generell verboten. Auf der Fahrbahn muss möglichst
rechts geritten werden, wobei das Bankett nicht benützt
werden darf. Bei schlechter Sicht reflextierende
Kleidung und ein Stiefellicht tragen! |
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Haftpflichtversicherung:
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Hoffentlich hast du auch eine Pferde-Haftpflichtversicherung
abgeschlossen.
Egal ob du als WanderreiterIn im Gelände oder nur
auf dem Areal des Einstellbetriebes unterwegs bist. Jedes
Pferd kann in einen Unfall verwickelt werden und einen
Schaden verursachen - Dein Auto ist ja auch versichert,
oder? |
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Pferdepass & Impfpass:
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| Wenn du mit dem Pferd unterwegs bist, benötigt
dein Pferd einen Pferdepass und/oder Impfpass mit vorgeschriebenen
Impfungen. Viele WanderreiterInnen sind auch mit ihrem
Hund unterwegs, für die andere Vorschriften gelten.
Vor Auslandsreisen ist es empfehlenswert, vorher den Amtstierarzt
bei der regionalen Bezirksverwaltungsbehörde zu kontaktieren. |
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Pferd-Inland: |
Pferd-Ausland (EU-Staaten): |
| Pferdepass
Vorgeschriebene Impfungen:
Influenzaimpfung (= Grippe)
Grundimmunisierung 2 x im Abstand von 21 bis 92
Tagen, danach alle 6 Monate (zuzüglich 21
Tage)
Tetanus!!! (im eigenen Interesse) |
Pferdepass
(Mikrochip ab 2009)
Influenzaimpfung
EU-Zeugnis des Amtstierarztes |
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Hund-Inland: |
Hund-Ausland (EU-Staaten): |
| Impfpass mit
Tollwutimpfung
(mindestens 30 Tage, maximal ein Jahr)
Haftpflichtversicherung
Chip zur Identifizierung.
Lt. Tierschutzgesetz (§24 a) müssen
Welpen,
die nach dem 30. 06. 2008 geboren wurden, bis
zum 3. Lebensmonat, erwachsene Hunde bis spätestens
31. 12. 2009 gechippt und in einer Datenbank registriert
sein. |
EU-Impfpass mit Tollwutimpfung
Chip zur Identifizierung
Endo- und Ektoparasitenbekämpfung
(wird im Impfpass eingetragen) |
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(Textquelle: Tierärtzin
Dipl.-Ing. Mag. Sabine Wallner, Grieskirchen) |
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Pferdetransport mit Pferdeanhänger:
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Führerscheinklasse "B"
Die höchstzulässige Gesamtmasse von Zugfahrzeug
und Anhänger dürfen 3,5 Tonnen
nicht überschreiten. Das Zugfahrzeug (Auto) muss
mindestens gleich schwer wie der Anhänger sein.
Führerscheinklasse "B plus E"
Wenn du im Besitz dieser Führerscheinklassen
bist, dürfen sowohl das Zugfahrzeug (Auto) als auch
der Anhänger jeweils ein Gewicht von 3,5 Tonnen haben.
Hinweise:
Für Allradzugfahrzeuge sind Gewichtsüberschreitungen
(Aufschläge) von max. 25 % zulässig.
Die höchstzulässige Gesamtmasse (Gesamtgewicht)
ist im Zulassungsschein angegeben.
Wenn du deinen Pferdeanhänger einem Freund borgen
willst, lass dir seinen Führerschein zeigen. Verfügt
er nicht über die entsprechende Lenkerberechtigung,
bist DU als Fahrzeughalter im Schadensfall haftbar! |
Anmerkung für ausländische
WanderreiterInnen:
In Österreich besteht für ALLE Benützer
von Autobahnen und Schnellstrassen Mautpflicht.
Die Vignetten können bei Grenzübergängen,
Tankstellen, Autobahnraststationen sowie Trafiken erworben
werden (Preise für KFZ bis 3,50 to = 10 Tage-Vignette
Euro 7,70; Zweimonats-Vignette Euro 22,20; Jahsresvignette
Euro 73,80). |
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Verhalten im Wald:
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> Plane den Ritt so, dass vor Einbruch
der Dämmerung das Ziel erreicht wird > beim
Rasten das Pferd nur am Wegrand grasen lassen >
keine Abkürzungen über Felder und Wiesen nehmen
> vermeide Lärm im Wald um kein Wild aufzuscheuchen
und hinterlassen keinen Müll. > Im Umfeld
von Hochständen weder absteigen noch galoppieren.
> Verletztes Wild nicht berühren
- den nächsten Landwirt oder Jäger verständigen.
> an wichtigen Jagdterminen besser nicht ausreiten
(z.B. "Maibock") |
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